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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Arbeitslosengeld nach Nichtübernahme??
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MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.05.2005 16:35
Hallo.
Wie ihr ja wisst, hat man erst Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man 3 Jahre hintereinander Steuern gezahlt hat.
ABER!!!
Wir zahlen ja nur 2 1/2 Jahre ein, da unsere Ausbildung nicht länger dauert.
Heisst das dann, dass wir keinerelei Arbeitslosengeld bekommen, falls wir nicht übernommen werden??
Das macht mir schon Angst omg

Greetz
Tom

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Als du geboren wurdest, lachten alle und du weintest. Lebe so, dass wenn du stirbst, du lachst, und andere weinen!!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

m_i_c
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.05.2005 16:45
keine sorge, in deutschland verhungerst du schon nicht, wenn kein arbeitslosengeld dann kriegste ebend sozialhilfe oder so...
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.05.2005 16:52
ich wurde zum glück noch ein paar monate übernommen...

aber trotzdem war ich noch keine ganzen 3 jahre beschäftigt.!
Ich habe 462€ für meinen monat arbeitslos bekommen.

jetzt arbeite ich wieder im Monat für über 1000 :-)

einfach hingehen beantragen und dreißt sein! alles fordern was dir durch den kopf geht.

(das machen die kaputten auch alle)

P.S. Sozialhilfeempfänger ist ein Lehrberuf
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.05.2005 16:53
......kriegst mindestens altes Azubigehalt, ansonsten ca. 60 % Nettolohn.....
Pilzy1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.05.2005 08:27
60% vom Nettolohn?

__________________________________________________



http://www.cyberthug.de/23998

Guybrush
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2005 08:59
60% vom Nettolohn eines ausgelernten Bankers, nicht eines Azubis!

Weiß allerdings nicht, welche TG da Bemessungsgrundlage ist.

Hab nur zwei Jahre Ausb. gemacht, aber vorher Wehrdienst, kann man sich den auf die drei Jahre anrechnen lassen?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2005 10:48 - Geaendert am: 18.05.2005 10:50
Die gesetzlichen Regelungen findet man im SGB III, vgl.
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03xinhalt.htm

Bei der zuständigen Agentur für Arbeit kann Arbeitslosengeld (AlG) beantragen, wer
- arbeitslos ist,
- sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat,
- die ANWARTSCHAFTSZEIT einer mindestens 12-monatigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (!) innerhalb von drei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt hat (vgl. http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x123.htm ) und
- das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Regelungen zur Höhe findet man in § 129 ff. SGB III,
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x129.htm
joice
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2005 11:58
Halli hallo

ich muss für meinen Teil sagen, dass ich auch nicht übernommen werde. Das mit den drei Jahren habe ich auch schon gehört. Bei mir ist es aber so, dass ich im Herbst 2004 krank war und desw. meine Ausbildung auf drei Jahre verlängert wurde - wenn ich Glück habe bekomme ich jetzt dann vom eigentl. Tariflohn mein Arbeitslosengeld.
Ansonsten bekommt man es vom Azubigehalt. Das ist dann echt nicht viel - je nachdem zw. 450,- und 500,-€
Ich lass mich überraschen - werde am 31.5.05 schön brav zum Arbeitsamt dackeln und mich arbeitslos melden - das müsst ihr unbedingt machen, sonst bekommt ihr nämlich garnichts - bzw. erst monate später - je nachdem wann ihr euch gemeldet habt - also viel Erfolg weiterhin...

Viele Grüße

Diana
Klosterfrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2005 12:05
hä? wiso am 31.05.05 diana?

hab ich da was verpasst, oder endet da deine ausbildung?


MfG

Klosterfrau

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joice
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2005 12:09
nein, pass auf:

Du musst dich drei monate vorher - bevor deine Ausbildung endet arbeitslos melden - das ist so - bis sie die ganzen Sachen dann zusammen haben usw. auch wenn wir ende Juni Anfang Juli fertig sind - wir müssen am 31.05.05 zum Arbeitsamt. Sonst kriegste nix die ersten monate, weil du dich zu spät gemeldet hast - wirste dann gesperrt. Wie lange weiß ich jetzt auch nicht
Habe mich vorsorglich auch schon einmal arbeitssuchend gemeldet, damit mir keiner ans Bein pissen kann.

Gruß
Diana
Klosterfrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2005 12:12
Alles klar.

Danke.

Ich werds mir merken.

Klosterfrau
Jeronimo
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2005 12:13
Schon etwas von Eigeninitiative auf dem Arbeitsmarkt gehört?
Unser Staat ist viel zu sozial. Die Staatsquote sollte von 48% auf unter 30% reduziert werden!
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2005 12:33
am besten ist es halt wenn man einfach übernommen wird! Ich bete ab der Zwischenprüfung einfach jeden Tag dafür!
Klosterfrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2005 13:00
bei welcher bank bist du denn Pro?

MfG

Klosterfrau

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arakes
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.05.2005 13:04
also das ist so nich ganz korrekt!

man hat erstens auch anspruch auf arbeitslosengeld wenn man weniger als 3 jahre gearbeitet hat

zweitens muß man sich drei monate vor ausbildungsende arbeitssuchend melden, also ich hab mich mitte märz arbeitssuchend gemeldet weil ich mitte juni auslerne.

und zu guter letzt nach neuem gesetz vom 01.12.04 bekommt man 60% vom nettoazubigehalt, also rund 400 €
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2005 13:10
Es stellt sich eben wieder einmal heraus, dass man bereits gebrachte Beiträge wie o.g. lesen sollte, bevor man antwortet.

Ansonst als Ergänzung:
"Der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist."
vgl. http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x122.htm
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2005 13:50
ok dangeschön :)
joice
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2005 13:51
Das mag alles richtig sein, was du da erzählst. Nur wenn ich jetzt z.b. Ende August offiziell auslerne und meinetwegen am 3. Juli mündl. Prüfung habe, bin ich ab dem 4. Juli arbeitslos.
So.
Wenn ich jetzt nicht so schlau war, mich am 31.05.05 arbeitslos zu melden, sondern erst am 4. Juli zum Arbeitsamt renne und sage hier bin ich, ist es fraglich, ob du für Juli noch Arbeitslosengeld bekommst. Meistens ist es näml. dann so, dass man für einen Monat eine Kürzung bekommt oder so.
Also desw. lieber etwas früher gehen als zu spät.
Ich war erst im Urlaub dort und hab mich informiert.
Es gibt ziemlich viele Dinge zu beachten - das frägt man besser alles selber nach, weil jedes "Schicksal" anders ist.
Ina1408
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.05.2005 19:34
alsooo, lt. arbeitsamt reicht es wenn ihr erst am tag des beginns eurer arbeitslosigkeit dahin geht (hat tante vom a-amt gesagt). euch geht dadurch nix verloren. kann halt nur sein dass ihr das geld etwas später bekommt.

ciao
Yvonnchen
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2005 22:01
Hallöchen,

also, wir Azubis aus Lübeck haben am 22.04.2005 erfahren, dass wir nicht übernommen werden.
Ich bin dann die Woche darauf zum Arbeitsamt gegangen und die haben mich dann arbeitssuchend gemeldet. Arbeitslo können sie mich erst melden, wenn ich genau den Tag weiß., an dem ich arbeitslos bin. So, und da ich leider noch nicht weiß, wann wir unsere mündliche Prüfung haben, reicht es dem Arbeitsamt kurzfristig das bekannt zu geben.

Ach übrigens, man bekommt 60 % vom Netto-Azubi-Gehalt....sprich 370 €, na das kann ja ein Spass werdern.

ICh wünsche euch alles Gute!!!

Liebe Grüße aus der Marzipnastadt mit dem Holstentor :-)

Yvonne
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