Mögliches Ausbildungsende |
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Verfasst am: 20.05.2005 13:50 |
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Folgende Frage:
Wenn meine Ausbildung laut Vertrag am 30.09.2006 endet, ich aber mitte Mai meine schriftliche Prüfung und Anfang Juli meine mündliche Prüfung habe und danach nicht bei meiner Bank bleiben möchte, weil ich ein Angebot von einer anderen Bank habe oder studieren möchte oder so.
Muß ich dann bis 30.09. weiter als AZUBI arbeiten oder kann ich mich einfach einen Tag nach meiner mündlichen Prüfung verabschieden und nicht mehr weiter dort arbeiten?
Bitte um Antwort! |
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Verfasst am: 20.05.2005 13:56 |
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Mit dem Tag des Bestehens der Prüfung ist der Ausbildungsvertrag beendet!!! |
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Verfasst am: 20.05.2005 13:57 |
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Deine Ausbildung ist mit dem Bestehen deiner mündlichen AP beendet! Somit auch dein Ausbildungsverhältnis! d.h. ab dann musst du dort nicht mehr arbeiten, ausser du wirst dort übernommen! Aber wenn du nicht weitermachen willst, gibst du deiner Ausbildungsleitung Bescheid! Alles weitere kannst du mit denen abklären! |
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Verfasst am: 20.05.2005 13:58 |
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Genau so ist es.
"Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung."
vgl. § 14 Abs. 2 BBiG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/index.html |
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Verfasst am: 20.05.2005 14:00 |
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Hat man denn bis zur mündlichen Prüfung schon die Ergebnisse aus der schriftlichen Prüfung?
Bis wann erfahre ich denn von meiner Bank ob sie mich übernehmen möchte? |
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Verfasst am: 20.05.2005 14:07 |
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Es dürfte schwierig sein, eine mündliche Prüfung abzuhalten, ohne dass die Ergebnisse aus dem schriftlichen Teil vorliegen; dem Prüfungsausschuss in der mündlichen Prüfung liegen die Ergebnisse vor, da ansonst nicht über eine evtl. notwendige Ergänzungsprüfung entschieden bzw. das endgültige Ergebnis festgesetzt werden kann. |
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Verfasst am: 20.05.2005 14:15 |
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"Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."
§ 17 BBiG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/index.html |
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Verfasst am: 20.05.2005 14:22 |
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Heißt das ich muß vor meiner Abschlussprüfung eindeutig sagen dass ich einen anderen Arbeitgeber bevorzuge? |
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Verfasst am: 20.05.2005 15:15 |
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Nein!
Wenn man die berufliche Zusammenarbeit fortsetzen will, muss miteinander gesprochen werden, mit dem Ziel, einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Besser ist natürlich, wenn man auch in dieser Situation miteinander spricht. So weiß er, wer geht, und ein anderer bekommt ein Übernahmeangebot! |
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Verfasst am: 20.05.2005 15:19 |
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Man darf allerdings, wie ober der Gesetzestext sagt, nach dem Bestehen der Ausbildungsprüfung nicht mehr in die Bank arbeiten gehen. Denn dann wird nach dem Ende des Ausbildungsvertrages ein neuer Vertrag abgeschlossen, der dann nur durch fristgerechte Kündigung beendet werden kann. |
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Verfasst am: 20.05.2005 16:15 |
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Vielen Dank für die hilfreichen Tipps! |
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