VL:Aktienanteil mind. 60% oder 100% |
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Verfasst am: 02.06.2005 08:47 |
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Hallo!
kann mir bitte einer sagen, wie hoch der Aktienanteil bei einer Anlage von VL sein muss?
Ich bild mir ein 60% alle anderen hier sagen 100%!
Bitte um schnelle Antwort!
Danke |
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Verfasst am: 02.06.2005 08:51 |
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Also soweit ich weiss muss der Aktienanteil immer 100 % sein! |
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Verfasst am: 02.06.2005 09:06 |
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Meines Wissens nach kann es auch ein Mischfonds sein, der Aktienanteil muss aber mindestens 60% betragen. -------------------------------------------------
Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?
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Verfasst am: 02.06.2005 09:07 - Geaendert am: 02.06.2005 09:08 |
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Ein Blick ins Vermögendbildungsgesetz:
§ 2 I Nr. 1c 5. VermBG uber die zulässigen Anlageformen:
(...) zum Erwerb von Anteilen an Sondervermögen nach den §§ 46 bis 65 und 83 bis 86 des Investmentgesetzes sowie von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, wenn nach dem Jahresbericht für das vorletzte Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr des Abschlusses des Vertrags im Sinne des § 4 oder des § 5 vorausgeht, der Wert der Aktien in diesem Sondervermögen 60 vom Hundert des Werts dieses Sondervermögens nicht unterschreitet; (...)
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 02.06.2005 09:09 |
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bei VL-Anlage in Anteilsscheinen von Investmentfonds(-Sondervermögen) etc. muss der Wert der Aktien und stillen Beteiligungen mind. 60% des Sondervermögens betragen... |
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Verfasst am: 02.06.2005 09:09 |
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aha Danke
also laut Gesetzt mind. 60% und nicht 100%??? |
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Verfasst am: 02.06.2005 09:10 |
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genau!!! |
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Verfasst am: 02.06.2005 09:12 |
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Hab ich doch gesagt! *g* -------------------------------------------------
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Verfasst am: 02.06.2005 09:15 |
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ja ich hab ja auch gedacht 60%
aber die leute hier behaupten immernoch 100%
Aber wenn sogar im Gesetz 60% dann wird des so sein
DANKE euch allen für eure HILFE |
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Verfasst am: 02.06.2005 10:45 |
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Wer lesen kann, ist im Vorteil.
Bei Julien kann man lesen:
"... Sondervermögen 60 vom Hundert des Werts dieses Sondervermögens nicht unterschreitet" |
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Verfasst am: 02.06.2005 11:48 |
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ja hast Recht
aber ich hab inzwischen 4 verschiedene Antworten
mal 60%, mal 70%, dann 80% dann 100%
also ich bin mir auch sehr sicher gewesen dass es die 60 waren, aber wenn man so was hört ( von Ma im Depot, Privatkundenbetreuer) dann denkt man sich auch: hää hab ich die ausbildung umsonst gemacht oder was?!! |
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