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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kindergeld!!!
 
Aviator
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.06.2005 18:01
Hallo,
ich weis nicht wie es bei euch ist aber ich bzw. meine Eltern bekommen, weil ich zu vile verdiene, kein Kindergled mehr.
Heute habe ich ich auf der Arbeit von Azubikollegen gehört, dass bei dem Kindergeld (ab 01.01.2005 oder so) nicht mehr vom Brutto, sondern vom Nettogehalt ausgegangen wird. Somit würde ich knapp unter der Grenze liegen und wäre Kindergeldberechtigt.
Außerdem haben sich einige das Kindergeld schon erstatten lassen. Man muss nur bei der Familienkasse/Arbeitsamt anrufen, sich eine Ausbildungsbescheinigung zuschicken lassen, jeweils Kopien der Gehaltsabrechnungen von Dezember (weil da das Jahreseinkommen drauf ist) beifügen und beim FA einreichen.
So ähnlich wurde mir es erzählt. Was sagt ihr?
axxis
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.06.2005 18:09
Hi!

also so ähnlich. Du musst zum Amt gehen, dir so ein Formular holen, dies in der Personalabteilung abgeben. Die füllen es dir dann aus mit Stempel usw.. Dies gibts du dann wieder mit den noch Fehlenden Sachen was das Amt noch von dir haben will (Frag am beßten gleich, sonst kriegst du nach ein paar Wochen einen Brief , dass sie es leider noch nicht bearbeiten könnnen und folgende Unterlagen noch benötigt werden....). Wenn du den dann abgegeben hast kannst du erst mal einige Monate warten bis das bearbeitet wird. Ich hab meinen Antrag im Januar abgegeben und immer noch nichts bekommen!
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.06.2005 18:34 - Geaendert am: 26.06.2005 14:49
Werbungskosten nicht vergessen (und gelegentlich mal die Forumssuche bemühen, bevor ein neuer Thread aufgemacht wird). Siehe auch hier:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=7437&forumid=9

Die Formulare kann man sich auch runterladen und (teilweise) am Rechner ausfüllen.

http://www.bff-online.de/kige/Formulare.html

Beim Antrag auf Nachzahlung (Erstattung ist Quatsch, weil es ja nicht von den Kindergeldberechtigten oder allen gezahlt werden muss) reicht auch eine Kopie z.B. der Dezember-Abrechnung, da muss es keine extra Bescheinigung sein.

Die Bearbeitungszeit ist von Familienkasse zu Familienkasse (bei jeder Arbeitsagentur) unterschiedlich, manche Anträge sind innerhalb von 2 bis 3 Wochen bearbeitet.

Und nicht wundern: Behörden und Formulare gehen mit dem Thema Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen nicht gerade hausieren, ich hab sie einfach als Werbungskosten angegeben.

Gruß
Julien
 

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