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Moderator: TobiasH
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2 Fragen zur Bürgschaft
 
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.06.2005 14:18
Hallo.
Brauch noch mal eure Hilfe, weil ich einfach mal wieder keine genaue Ahnung hab. Daher wär ich euch sehr verbunden wenn ihr mir kurz und knapp sagt, was da hin gehört. Vielen vielen Dank schon mal im Voraus und jetzt die Aufgabe:

3. Ihr Kunde, August Lebefroh, erhielt von der Bayerischen Landesbank vor einem Jahr einen Kredit in Höhe von 30.000,-- Euro. Der Kredit wird in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgeführt. Als Sicherheit wurde eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft der vermögenden Lebensgefährtin von August Lebefroh hereingenommen.

a. Der Kunde möchte seinen Kredit auf die ursprüngliche Summe aufstocken, da er weitere Anschaffungen für den gemeinsamen Haushalt plant. Was muss der Kreditberater hinsichtlich der Bürgschaft beachten?

b. Herr Lebefroh ist mit seinen Raten im Rückstand. Welche Auswirkungen hat dies auf die Bürgschaft und welche zwei Möglichkeiten hat die Bank in diesem Fall, um den Bürgen in Anspruch zu nehmen?
no
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.06.2005 15:49
3. Ihr Kunde, August Lebefroh, erhielt von der Bayerischen Landesbank vor einem Jahr einen Kredit in Höhe von 30.000,-- Euro. Der Kredit wird in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgeführt. Als Sicherheit wurde eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft der vermögenden Lebensgefährtin von August Lebefroh hereingenommen.

a. Der Kunde möchte seinen Kredit auf die ursprüngliche Summe aufstocken, da er weitere Anschaffungen für den gemeinsamen Haushalt plant. Was muss der Kreditberater hinsichtlich der Bürgschaft beachten?

b. Herr Lebefroh ist mit seinen Raten im Rückstand. Welche Auswirkungen hat dies auf die Bürgschaft und welche zwei Möglichkeiten hat die Bank in diesem Fall, um den Bürgen in Anspruch zu nehmen?

zu.a.)Die Bürgschaft gilt nur für den ersten Kredit, für einen weiteren Kredit braucht der Kunde etwa eine andere Sicherheit oder einen neuen Bürgschaftsvertrag über die gesamte neue Summe. Der Bürge muss aber nicht nicht bürgen, für den neuen Kredit, da er nur für diesen einen Höchstbetrag bürgt.
zu.b.)Die Lebensgefährtin muss nun bürgen, da sie genauso haftet wie der Schuldner, nämlich selbstschuldnerisch. Durch den Verzicht der Vorrausklage kann der Bürge auch nicht klagen, sondern muss Forderungen Leistung bezahlen.
Louis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.06.2005 15:52
Möglichkeiten zu b:
- Die Bürgin zahlt sofort den ganzen Betrag
- es wird eine ratenvereinbarung mit der bürgin getroffen
- Die Bürgin zahlt nicht: zwansvollstreckung bei der Bürgin
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.06.2005 16:29
Ich denke b) ist noch nicht ganz beantwortet, weil ja steht was für Möglichkeiten hat die BANK?
 

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