Was ist ein Nachsichtakkreditiv? |
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Verfasst am: 22.06.2005 11:13 |
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Hallo!
Ich schrreibe morgen einen Studienbrief und unter anderem ist gefragt nach dem Nachsichtakkreditiv.
Inder gegebenen Situation kommt der Kunde und sagt der Bank, dass wir die Zahlung nicht leisten sollen.
Ich soll eingehen auf die rechtlichen Beziehungen zwischen Bank, Importeur und Exporteur sowie die Rechte und Pflichten der 3 Parteien!
Wäre lieb, wenn ihr mir helfen könntet! |
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Verfasst am: 22.06.2005 12:06 |
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Nachsichtakkreditiv ist ein Akkreditiv mit Zahlunsziel, ähnlich wie beim Wechsel.
Der Kunde kann die Bank nicht anweisen, nicht zu zahlen, da die Bank ein abstraktes schuldversprechen abgegeben hat und somit zahlen muss.
Das Akkreditiv ist vom Handelsgeschäft losgelöst, d.h. auch wenn der Kunde Reklamationen an der Ware hat, muss die Bank trotzdem zahlen. |
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Verfasst am: 22.06.2005 15:39 |
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Außer bei der Prüfung stellt sich heraus, dass das Akkreditiv Mängel aufweist. Dann nicht. |
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Verfasst am: 22.06.2005 20:04 |
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Wenn das Akkreditiv Mängel gehabt hätte, so hätte es die Bank gar nicht eröffnet bzw. es wäre kein Akkreditiv.
Ich nehme an, es ist die Vorlage mangelhafter Dokumente gemeint bzw. das Fehlen von Dokumenten, welche die Bank berechtigen, die Zahlung unter Hinweis auf die Mängel zu verweigern.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 22.06.2005 22:08 |
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Da die Bank das Grundgeschäft nicht prüfen kann ist immer eine formelle (alle Dokumente vorhanden) und materielle Prüfung (welche Dokumente - exakte Bezeichnung) durchzuführen.
Sind die Dokumente nicht mit den Bezeichneten deckungsgleich sollte die Bank die Zahlung verweigern, da ihr eigenes Risiko.
Nachsichtakkreditiv: Zahlungsziel, wie schon genannt.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 22.06.2005 22:27 |
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Nunja, verweigern sollte eine Bank von sich aus nie, sondern immer den Kunden um Weisung bitten.
Gruß
Julien |
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