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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Verdienstabrechnungen weg - was nun?
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JennyJenn
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.08.2005 19:23
Hallo!
Vor einem viertel Jahr bin ich umgezogen und stelle nun fest, dass meine Verdienstabrechnungen nicht mehr auffindbar sind. Der Ordner ist einfach verschwunden!
Was kann ich denn nun tun? Brauche die Nachweise meiner Ausbildungszeit wegen gesetzlicher Änderungen bzgl. des Kindergeldes nun dringend.

HILFE *verzweifel*

Jenny
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2005 19:42 - Geaendert am: 04.08.2005 19:43
Mit gesetzlicher Änderung meinst Du wahrscheinlich die Rechtssprechung bzgl. der Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsabgaben, oder? Freu Dich nicht zu früh, ich hänge da seit mehreren Monaten in der Warteschleife, es sei noch ein Abstimmung mit Bundesministerien nötig :-(

Zur Verdienstbescheinigung: Ganz klar: Arbeitgeber anrufen, der soll eine Bescheinigung ausstellen, was sonst?

Gruß
Julien
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2005 20:06
jo einfach bei der gehaltsabteilung anrufen.
wir können uns die via sap aber wieder selbst ausdrucken :)
Waldorf
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.08.2005 20:19
ich würde sagen da hast du ein Problem *hähä*
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2005 20:30
"ich würde sagen da hast du ein Problem *hähä*"


Manche können machen, was sie wollen. Die bleiben halt so lustig, wie ein sinkender Öltanker.
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.08.2005 20:32
Ich würde auch einfach mal in der Personalabteilung nachfragen - oder hast du das schon gemacht???
JennyJenn
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 17:17
Ich glaub mein Personalmensch reißt mir dann den Kopf ab... *seufz*

Aber ich war heute da und habe mit ihm bzgl. der gesetzlichen Änderung (Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.01.2005, Az: 2 BvR 167/02) gesprochen.

Er will diesbezüglich am Montag mal bei der für unsere Region zuständigen Familienkasse anrufen (Freitags erreicht man da ja niemanden...) und sich informieren wie unsere Chancen stehen.

Es wäre auch zu schön, wenn ich für zweieinhalb Jahre Ausbildung noch Kindergeld bekommen würde *hoff*
investmenttom
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.08.2005 18:01
Rückwirkend war das Gesetzt glaube ich nicht gültig (bin mir aber nicht sehr sicher) ... erst Neubescheide können angefochten werden und anhand der neuen Regelungen nochmals zur Prüfung gefordert werden ... Alte Bescheide sind rechtens ...

dazu auch http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=34

einfach mal dort nachstöbern .. bist bestimmt nciht die einzige ...
Waldorf
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.08.2005 19:03
hab ich schon erwähnt das du da wohl ein Problem hast? *hähä*

gez. der öltanker *hähä*
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.08.2005 20:08
Himmel ... ist das denn so schwierig? Ihr seid Bankkaufleute und keine ALG II-Antragsausfüller!

Es gibt KEINE gesetzliche Änderung. Das oben ist - auch richtig so benannt - ein Urteil. Mit Verweis auf dieses Urteil ist es relativ wahrscheinlich, dass die Sozialversicherungsbeträge anerkannt werden. Einen irgendwie gearteten formalen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Richtig ist, dass ein ablehnender Bescheid der Vergangenheit rechtskräftig ist, wenn diesem nicht widersprochen wurde. Wenn aber mangels Erfolgsaussichten gar kein Antrag gestellt wurde, dann gibt es keinen Bescheid und ein Antrag ist noch für vier Jahre rückwirkend möglich (also maximal für das Jahr 2001).

Beantragen müssen das übrigens in der Regel die Eltern.

Gruß
Julien
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.08.2005 13:49
Hey,
also ich hab dem alten Antrag widersprochen (da wurde ab dem 18. Lebnensjahr auch abgelehnt) jetzt haben die mir das Kindergeld von Januar bis jetzt nachgezahlt. Ging ratz fatz. Antrag in den Briefkasten am Freitag geschmissen. Am nächsten Freitag hatten wir das Geld schon drauf. Also ihr bekommt das auf jeden Fall, wenn ihr unter der Grenze liegt! Die zahlen sogar für die vergangenen Jahre nach!

Viele Grüße
JennyJenn
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.08.2005 22:16
@Waldorf: Geh doch ein bißchen auf der Autobahn spielen, Kleiner...

@Julien: Himmel, das ist tatsächlich so schwierig! Ich habe nämlich mittlerweile ungefähr ein duzend verschiedene Aussagen zu diesem Thema.
Verzeihung also, dass ich nicht mit deinem Informationsstand gesegnet bin.

@alle: Seit wann sind denn hier alle so bissig?!
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 09:15
Bissig sind viele (zu Recht) dann, wenn jemand irgendetwas aufgeschnappt hat und einfach mal ein neues Thema eröffnet, obwohl es seitenlange Diskussionen zum Thema Kindergeld gibt, die mit der Suchfunktion auch leicht zu finden sind.

@ Jenny: Das war jetzt nicht gegen Dich gerichtet, sondern gegen die Leute, die sinn- und hirnlos in jedem Thread etwas posten (und auch noch dazu schreiben: "(...) weiß ich nicht genau (...)" oder ähnlich), und damit ständig Leute verunsichern oder Themen wieder "aufreißen", zu denen nun wirklich alles gesagt wurde, sogar mit eindeutigen Rechtsgrundlagen und allem drum und dran (eben Kindergeld oder z.B. auch GEZ). Es ist eben aus diesem Grunde nicht verwunderlich, dass Du soviel verschiedenes gehört hast, dass war nicht so böse gemeint, wie es klang.

Nunja, dass sich das Niveau von Bankkaufleuten im Durchschnitt ziemlich gesenkt hat (sowohl was Kommunikation angeht als auch was das Fachliche angeht), habe ich in diesem Jahr aus den Forumsbeiträgfen schon lernen müssen. Grundlegende Kulturtechniken wie das Verstehen von auch längeren Texten mit Fachterminologie, das systematische Problemlösen (oder überhaupt die Farge nach dem Warum) oder eine einem Bankkaufmann angemessene Aufmerksamkeitsspanne scheinen bei immer weniger Leuten hier ausgeprägt zu sein.

Man ist halt von Zeit zu Zeit etwas gereizt, wenn Leute anderen (wie Dir) grundloas das Leben schwer machen.

Gruß
Julien
Bart_Simpson
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.08.2005 09:21
Hallo!

Bei mir ist mal ne Verdienstabrechnung verschwunden, aber des ist echt kein Problem: Hab in der Personalabteilung angerufen und eine "Ersatzabrechnung" für den xy- Monat gefordert. Die haben den dann ausgedruckt und mir zugeschickt. Denke, dass das bei dir auch kein Problem ist...

Gruß
Angel20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.08.2005 10:38
Hi!
Also bei miener Bank konnte ich mir einen Verdienstnachweis ausstellen lassen, wo genau aufgeführt wurde, wann ich wieviel verdiene.
Kannst ja mal nachfragen, ob dass bei deiner Bank auch geht...
Denen beim Amt hats auf jeden Fall gereicht, denn mein Kindergeldantrag ist durch!!!
Krieg jetzt das Geld von Januar an zurück.

@all: probierts auf jeden Fall! Verdien hier in Luxemburg ein bißchen mehr als ihr in Deutschland, aber ich bin trotzdem unter die Grenze gefallen, wei ich einen weiten Arbeitsweg hab (tägl.110km ein Weg) und falls es nicht reichen sollte, bildet einfach Lerngemeinschaften, da zählt die Km-anzahl doppelt!!!
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 12:51
> Krieg jetzt das Geld von Januar an zurück.

Sowas meinte ich zum Beispiel. Das Geld wird gezahlt, man bekommt es nicht "zurück" (wovon denn auch?).

Gruß
Julien
Angel20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.08.2005 13:55
Es hat mir ja von Anfang zugestanden und ich musste aber erst durch den Behördenwulst durch, bis sie mir endlich meinen Anspruch anerkannt haben.
Klar krieg ich das Kindergeld "gezahlt", aber in den Monaten hätte ich auch den Anspruch darauf gehabt und es ist nicht "gezahlt" bekommen, ergo. zurück
Na ja, du bist aber auch immer sehr auf "genaue" Ausdrucksweise aus, hm?
Wir in der Eifel sprechen leider so. ;o)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 13:59
@ Julien

Das Kindergeld bekommt man schon gezahlt, aber es wird dann hinterhe überprüft, ob es dir überhaupt zugestanden hat und wenn nicht, dann musst du es wieder zurückzahlen. wenn es dir nun doch zugestanden hätte kann es auch vorkommen (allerdings nur dieses Jahr) dass man nun das zurückgezahlte wieder bekommt.

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 16:07
Hm ... ich kann mir zwar keinen Fall vorstellen, in dem man Kindergeld erst zurückzahlt und dann doch noch bekommt, es sei denn, man hat ständig schwebende Bescheide.

Für diesen Fall sehe ich das ein. Tja, und sprachliche Unterschiede habe ich wohl auch zu akzeptieren, das habe ich nach meinem Umzug nach Hessen gelernt.

Ich ziehe den Vorwurf zurück und entschuldige mich in aller Form.

Gruß
Julien
Waldorf
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.08.2005 23:12
tut mir leid, ich wohne sehr ländlich, da führt in der nähe keine autobahn vorbei *hähä*
achja zum thema: ich glaube immernoch du hast da wohl ein Problem *hähä*
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