Das neue BBiG (inkraftgetretten seit 01.07.2005) |
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Verfasst am: 16.08.2005 13:33 |
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BBiG 2005 § 20 Probezeit
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Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
siehe auch:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig_2005/index.html |
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Verfasst am: 16.08.2005 13:41 |
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Die Änderungen des Gesetzes betreffen aber nur Azubis, die nach Inkrafttreten die Ausbildung beginnen und wo das auch entsprechend im Vertrag steht. Konkrete Änderungen müssen erst einmal in Prüfungs- und Ausbildungsordnungen gegossen werden.
Neu ist aber, dass jetzt z.B. Auslandsaufenthalte problemloser sind und der Azubi kostenlose Übersetzungen seines Abschlusszeugnissen ins Englische und Französische verlangen kann und auf Wunsch aufch die Berufsschulnoten im Abschlusszeugnis genannt werden.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 16.08.2005 13:47 |
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das das für "altverträge" nicht gilt ist ja wohl logisch...
die frage ist: gilt der tag der unterzeichnung des ausbildungsvertrages oder der tag des beginns der ausbildung? |
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Verfasst am: 16.08.2005 13:49 |
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ich würd sagen der Tag der Unterzeichnung |
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Verfasst am: 16.08.2005 13:52 |
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würde ich auch tippen... |
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Verfasst am: 16.08.2005 13:56 |
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Jep. An dem Tag wird ja der Vertrag geschlossen.
Was nicht im Vertrag festgesetzt wird (wie z.B. Übersetzung des Zeugnisses) kann ein "Altazubi" wahrscheinlich aber auch verlangen :-) |
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Verfasst am: 16.08.2005 14:09 |
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@ceejay:
sorry hab mich missverständlich ausgedrückt, ich meinte, dass die maximale Probezeit verlängert worden ist, woher wusstet ihr das denn? ich habe es nur durch Zufall gesehen als ich auf den Seiten der IHK gestöbert hab - wieso wird einem (vor allem uns Azubis) so etwas nicht vom Ausbilder gesagt bzw. in der Berufschule - denn das BBiG ist ja auch relevant für die Prüfungen. |
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Verfasst am: 16.08.2005 14:17 |
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@ pro: sollte keine kritik sein ;)
also, ich denke, dass das für den unterricht schon relevant wäre... verstehe ich auch nicht, warum auf dieses gesetzes-novelierungen niemand aufmerksam macht... aber so weit ich weiß, sind änderungen des lfd. jahres für prüfung im laufenden jahr nicht relevant... d.h., dass erst die 2006er prüflingen bzgl. der änderungen geprüft werden würden...
haben unsere bs-lehrer zumindest damals so erzählt... |
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Verfasst am: 16.08.2005 14:21 |
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@ceejay:
Ich werd mich gleich mal mit meinen Ausbildungsleiter in Verbindung setzen und in dazu mal befragen, mal sehen was er so sagt.
Wahrscheinlich bekomme ich dann zu hören, die Ausbildung besteht aus einer Hol- und einer BRINGSCHULD. |
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Verfasst am: 16.08.2005 14:40 |
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Hab grad meinen Ausbildungsleiter gefragt, er muss sich mit der IHK in Verbindung setzten, die werden dann ja wohl wissen, welcher Stand des BBiG für uns relevant ist. |
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Verfasst am: 16.08.2005 20:51 |
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Hallo zusammen,
das mit den Berufschulnoten gilt schon seit dieser Prüfung! Lt. unserem Lehrer wird dann aber nur der Schnitt des Berufsschulzeugnises eingetragen. Einfach beglaubigte Kopie an die zuständige IHK.
Werde es morgen mal ausprobieren :-)
Grüße aus dem Süden |
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