unbeschränkte Bürgschaft- Bitte schnell helfen :-) |
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Verfasst am: 18.08.2005 09:14 |
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Frage die ich beantworten soll:
Was könnte die Rechtssprechung veranlasst haben, die Verwendung unbeschränkter Bürgschaften mit weiter Zweckerklärung einzuschränken? |
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Verfasst am: 18.08.2005 09:16 |
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verbraucherschutz, in dem fall wird der buerge geschuetzt. |
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Verfasst am: 18.08.2005 09:18 |
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Danke, aber man kann sie bei Kaufmännern doch weiter verwenden oder?
Die sollten dann ja Ahnung davon haben. |
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Verfasst am: 18.08.2005 09:22 - Geaendert am: 18.08.2005 09:23 |
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Die Bürgschaft sichert die Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner.
Der Umfang dieser Sicherung ergibt sich aus dem Sicherungszweck. Dieser muss zur Wirksamkeit der Bürgschaft das bestimmte Ausmaß der vom Bürgen übernommenen Haftung deutlich machen.
Die Bürgschaftsübenahme für alle denkbaren gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten ohne jede sachliche Begrenzung dehnt das Risiko zum Nachteil des Bürgen zu weit aus und führt zur Unwirksamkeit der Bürgschaft. |
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