Eigenkapitalkostensatz |
|
|
Verfasst am: 29.08.2005 14:58 |
|
|
Ich arbeite gerade eine alte AP RW durch und muss leider feststellen, dass ich keine Ahnung habe wie man den Eigenkapitalkostensatz ermittelt.
Kann mir jemand bitte weiterhelfen???
Das wäre sehr, sehr nett :-)
LG Babybear |
|
|
|
Verfasst am: 29.08.2005 15:08 |
|
|
Moin,
in der Regel müssen Kredite (noch) mit 8 % EK unterlegt werden!
Dieses EK wollen die Banken natürlich gerne verzinst haben, sprich sie wollen eine vernünftige Rendite auf ihr eingesetztes EK!
Dieser EK-Renditesatz muss angegeben sein, denn der ist von Bank zu Bank verschieden.
Dann rechnest Du einfach den Prozentsatz auf das eingesetzte Kapital (z.B. Kreditbetrag 100.000€---> EK-Unterlegung 8.000€, also 8% auf 100.000€, dann nehmen wir mal 10% EK-Rendite an, die die Bank verdienen will, dann bist du bei 800€ EK - Kosten, also 10% auf die 8.000€ eingesetztes EK!) |
|
|
|
Verfasst am: 29.08.2005 15:45 |
|
|
Der Eigenkapitalkostensatz lässt sich in Prozent auch ganz leicht ermitteln, indem man die geforderte EK-Unterlegung (8 Prozent) mit dem Prozentsatz multpliziert, mit dem sich das Eigenkapital verzinsen soll. Beim genannten Beispiel ist dies:
EK-Verzinsung x EK-Unterlegung:
10 % x 8 = 0,8 %,
der EK-Kostensatz beträgt also 0,8 %.
In den alten AP´s ist meist nach dem Prozentsatz gefragt, den man auf diese Weise leicht und schnell ermitteln kann. |
|
|
|