Bankgeheimis und Arbeitslosengeld? |
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Verfasst am: 30.08.2005 16:57 |
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Hallo,
weiß jemand hier aus Erfahrung wie das mit der Bedürftigkeitsprüfung bei Arbeitslosengeld II vonstatten geht?
Da gibt es ja jetzt neuerdings die Grenze von 200€ pro Lebensjahr, was man an Vermögen haben darf. Liegt man darüber gibt es nichts.
Mir ist zwar klar, dass die Arbeitsagentur hierfür das Guthaben von Konten abfragen darf - aber wird das auch grundsätzlich gemacht oder nur bei Verdacht?
Ferner können die auch einen Abgleich mit den Freistellungsdaten , die dem Bundesamt für Finanzen gemeldet wurden, machen.
Hierbei kann man zwar Rückschlüsse auf das Vermögen ziehen, aber man kann es ja zwischenzeitlich schon ausgegeben haben.... |
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Verfasst am: 30.08.2005 19:58 |
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@spk-banker
Was soll der Link jetzt? Lies dir meine Frage nochmal durch ;) |
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