Kindergeld |
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Verfasst am: 15.11.2002 15:21 - Geaendert am: 15.11.2002 19:06 |
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Überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag, besteht für das gesamte Kalenderjahr kein Kindergeldanspruch.
Der Grenzbetrag beträgt bei Berücksichtigung des Kindes im gesamten Kalenderjahr:
2002 7.188 €
2003 7.188 €
2004 7.428 €
2005 7.680 €
Wie lassen sich Einkünfte und Bezüge reduzieren?
Zunächst kann man die Werbungskosten über den Pauschbetrag erhöhen durch:
- Fahrtkosten zur Berufsschule (gefahrene km)
- Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte (Entfernungspauschale)
- Belege für Fachlitaratur
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
- Arbeitsmittel
- Häusliches Arbeitszimmer
- Doppelte Haushaltsführung
- Reisekosten
- Bewerbungskosten
- Kontoführungsgebühren
- Unfallkosten
- Fortbildungskosten
Gibt es weitere Möglichkeiten?
Bringt die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geringere Bezüge? |
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Verfasst am: 15.11.2002 17:49 |
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Man darf aber nicht vergessen, dass man die Kilometer zur Arbeitsstelle und zur Berufsschule nur ansetzen darf, wenn man von seiner Bank die Fahrtkosten NICHT erstattet bekommt. Ansonsten hebt es sich auf. Man muss die Erstatung nicht in der Einkomenssteuererklärung angeben, darf aber für die Kilometer auch nichts ansetzen!!
Hat es irgendwer von euch geschafft noch Kindergeld zu bekommen? Wenn ja, wie? |
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Verfasst am: 15.11.2002 17:51 |
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Man kann auch die Kosten für die Anschaffung eines Computers ansetzen, da man ihn ja für die Ausbildung braucht ! |
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Verfasst am: 15.11.2002 18:57 - Geaendert am: 15.11.2002 19:07 |
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Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz wurde die Steuerreform 2003 um ein Jahr hinausgeschoben. Dies hat auch Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch.
Der maßgebliche Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes wird für das Jahr 2003 nicht wie geplant auf 7.428 € angehoben; er verbleibt bei 7.188 €.
Hilfreiche Informationen unter: http://www12.arbeitsamt.de/hst/ services/lis/kg/anspr/einkommen/index.html |
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Verfasst am: 16.11.2002 02:18 |
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@Sanara
Die Fahrtkosten zum Arbeitplatz + zur Berufsschule kannste schätzen, addierst die Berufschulbücherkostenkosten (Quittungen aufheben!!!) und kaufst Dir vom restlichen zuviel verdienten Einkommen weitere Fachbücher. Hast noch nen Buben in einem anderen Ort wohnen, der Dich gern mal bei sich schlafen läßt und hat der zudem liebe Eltern, dann laß dessen Mutter/Vater schriftlich bestätigen, dass Du zum Grossteil dort übernachtest und von dort aus Deinen Arbeitstag startest.
= KG-Erhalt, und dass, ohne zu schummeln;-)
Viel Glück,
Chris |
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Verfasst am: 16.11.2002 13:07 - Geaendert am: 16.11.2002 18:23 |
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...naja die Werbungskostenpauschale zu überschreiten ist gar nicht so einfach - ich musste meine Bücher alle selber zahlen - die Pauschale war trotzdem höher... |
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Verfasst am: 16.11.2002 17:20 |
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@chris
wäre schön, aber man kann sich ja nicht für ein paar Tausend Euro Bücher kaufen. Weihnachstsgeld, Urlaubsgeld, Vermögensbeteiligungen, Provisionen, VL und Teamprämie muss man ja auch angeben. Zudem habe ich noch das "Pech", dass unsere Bank alle Bücher bezahlt.
Und wie schon gesagt, heben sich die Fahrtkosten, die man ansetzen könnte ja durch die Fahrtkostenerstattung auf!
Tja, haben Mama und Papa nun mal Pech.... |
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Verfasst am: 16.11.2002 17:50 |
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@Sanara
So isses!
Nur merkwürdig, dass meine Bank wohl zu den wenigen gehört, die keine Fahrtkostenerstattung für ihre Azubis/Innen bzw. Mitarbeiter/Innen betreibt. Zur Berufsschule ist zudem der volle Fahrweg ansetzbar (also Hin- u. Rückweg) und durch den Kauf einiger Fachbücher...dürfte auch dieses Jahr unter die 7.188,-€--Grenze kommen.
Aber bitte, Fahrtkostenerstattung und zusätzlich Kindergeld wollen...sind wir den auf die Bank gegangen, um Reichlinge zu werden??? ;-)
Chris |
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