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HILFE!!!!!!
 
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 13:56
was ist wenn zwei minderjährige eltern ein konto für ihr baby machen wollen ---> wer kann unterschreiben?
LLCoolC
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.09.2005 14:13 - Geaendert am: 13.09.2005 14:15
die gesetzlicher vertreter des kindes und die gesetzlichen vertreter der minderjährigen
gilt natürlich nur für sparbücher....
ich glaube deine bank wird kaum ein giro konto für baby eröffnen
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 19:00 - Geaendert am: 13.09.2005 19:01
> die gesetzlicher vertreter des kindes
(...)
> gilt natürlich nur für sparbücher....

Meinst Du damit die minderjährigen Eltern? Falls ja ist das falsch, die Vermögenssorge steht Minderjährigen niemals zu.

> und die gesetzlichen vertreter der minderjährigen

Nur, wenn sie als Vormund bestellt wurden.

Gruß
Julien

P.S.: Siehe http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=8395&forumid=9
 

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