HILFE!!!!!! |
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Verfasst am: 13.09.2005 13:56 |
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was ist wenn zwei minderjährige eltern ein konto für ihr baby machen wollen ---> wer kann unterschreiben? |
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Verfasst am: 13.09.2005 14:13 - Geaendert am: 13.09.2005 14:15 |
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die gesetzlicher vertreter des kindes und die gesetzlichen vertreter der minderjährigen
gilt natürlich nur für sparbücher....
ich glaube deine bank wird kaum ein giro konto für baby eröffnen |
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Verfasst am: 13.09.2005 19:00 - Geaendert am: 13.09.2005 19:01 |
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> die gesetzlicher vertreter des kindes
(...)
> gilt natürlich nur für sparbücher....
Meinst Du damit die minderjährigen Eltern? Falls ja ist das falsch, die Vermögenssorge steht Minderjährigen niemals zu.
> und die gesetzlichen vertreter der minderjährigen
Nur, wenn sie als Vormund bestellt wurden.
Gruß
Julien
P.S.: Siehe http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=8395&forumid=9 |
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