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Verfasst am: 28.10.2005 19:29 - Geaendert am: 28.10.2005 19:30 |
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Eine Frage zur Bürgschaft. In einer meiner Lösungen heißt es:
Die Mitverpflichtung der Ehefrau ist insofern werthaltig, als Sie über ein eigenes Einkommen verfügt. Die Merkurbank wird die Ehefrau auffordern den Kreditvertrag als Mitantragstellerin zu unterschreiben. Gegenüber einer Bürgschaft hat dies für die Merkurbank den Vorteil, dass die Ehefrau als Gesamtschuldnerin haftet. Ein Bürge haftet lediglich subsidär, das heißt, er darf erst bei Notleiden in Anspruch genommen werden.
Nun meine Frage: Wenn ich doch verheiratet bin, dann ist es mir doch egal ob ich Bürge bin oder Gesamtschuldner bin. Ich werde immer versuchen, dass es nicht zu einer Notlage kommt. Daher verstehe ich jetzt diese Differenzierung niet ganz.
Wie denkt Ihr darüber? |
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