Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 62
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Bürgschaft
 
ChevyChase
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.10.2005 19:29 - Geaendert am: 28.10.2005 19:30
Eine Frage zur Bürgschaft. In einer meiner Lösungen heißt es:
Die Mitverpflichtung der Ehefrau ist insofern werthaltig, als Sie über ein eigenes Einkommen verfügt. Die Merkurbank wird die Ehefrau auffordern den Kreditvertrag als Mitantragstellerin zu unterschreiben. Gegenüber einer Bürgschaft hat dies für die Merkurbank den Vorteil, dass die Ehefrau als Gesamtschuldnerin haftet. Ein Bürge haftet lediglich subsidär, das heißt, er darf erst bei Notleiden in Anspruch genommen werden.

Nun meine Frage: Wenn ich doch verheiratet bin, dann ist es mir doch egal ob ich Bürge bin oder Gesamtschuldner bin. Ich werde immer versuchen, dass es nicht zu einer Notlage kommt. Daher verstehe ich jetzt diese Differenzierung niet ganz.
Wie denkt Ihr darüber?
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.10.2005 20:14 - Geaendert am: 28.10.2005 20:20
Die Differenzierung bleibt wie oben richtig zitiert. Eine Hochzeit hat auf privatrechtliche Schuldverhältnisse der Ehepartner keinerlei Einfluss.

Gruß
Julien
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse