Nicht teilnahme an der Abschlussprüfung... |
|
|
Verfasst am: 01.11.2005 15:40 |
|
|
was passiert eigentlich wenn man am besagten Tag wegen Krankheit passen muß???
Hat man die Möglichkeit die Abschlussprüfung umgehend nachzuholen oder muss man ein halbes Jahr warten bis zur nächsten Prüfung??? |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2005 15:42 |
|
|
Darf dann in nem halben Jahr nochmal ran...
Wiederholgungstermine gibbet nicht mehr... |
|
|
|
Verfasst am: 01.11.2005 17:12 |
|
|
Können Prüflinge wegen Erkrankung an der schriftlichen Prüfung nicht teilnehmen, legen Sie der IHK bitte unverzüglich ein ärztliches Attest vor. Sie werden dann für die nächste Prüfung vorgemerkt. Nimmt ein Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Und dies bedeutet dann nach § 21 Abs. 3 BBiG:
"(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr." |
|
|
|