Arbeitslos |
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Verfasst am: 29.11.2005 14:27 |
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Hallo Leute,
wo und wann und so weiter muss ich mich arbeitslos melden?
was für dokumente brauche ich?
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habe mich leider noch nicht mit diesem Gedanken auseinander gesetzt und somit null Ahnung...
Danke!Der Jammer mit der Menschheit ist, daß die Klugen feige, die Tapferen dumm und die Fähigen ungeduldig sind. Das Ideal wäre der tapfere Kluge mit der nötigen Geduld.
Autor dieses Zitats: Truman Capote
Mail: Sebastian.Westenfeld@NORDLB.de |
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Verfasst am: 29.11.2005 14:33 |
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3 monate vorher hab ich gehört, und da musst du zum arbeitsamt gehen und dort wird dir schon gesagt was du machen sollst |
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Verfasst am: 29.11.2005 15:13 |
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Du musst 3 Monate vor Entlassung zum Arbeitsamt gehen, und dich Arbeitssuchend melden.
Den Personalausweis mitnehmen...
Der müsste für den Anfang reichen...
Sobald du arbeitslos bist, musst du dies auch dem Arbeitsamt melden, damit du Arbeitslosengeld bekommst!
Aber wichtig, drei Monate vorher Arbeitssuchend melden, ansonsten kein Anspruch darauf ;) |
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Verfasst am: 29.11.2005 15:39 |
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wie.......???????
scheiße, dann bekomm ich ja nichts wenn ich jetzt im januar arbeitlos bin,
das is ja unfair......... |
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Verfasst am: 29.11.2005 15:43 |
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nee, ist nicht so.
Bekannte von mir hat im am 26.04.2005 erfahren das sie AL wird zum 04.07.2005 und hat trotzdem gekriegt. |
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Verfasst am: 29.11.2005 16:11 |
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Danke!
@alle Hannoveraner mich trefft ihr jetzt statt in der NORD/LB neben der Kröpke-Uhr mit einem großen Hut!
;)Der Jammer mit der Menschheit ist, daß die Klugen feige, die Tapferen dumm und die Fähigen ungeduldig sind. Das Ideal wäre der tapfere Kluge mit der nötigen Geduld.
Autor dieses Zitats: Truman Capote
Mail: Sebastian.Westenfeld@NORDLB.de |
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Verfasst am: 29.11.2005 16:18 - Geaendert am: 29.11.2005 16:38 |
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wenn du dich 3 Monate vorher arbeitssuchend meldest musst du innerhalb der drei monate nochmal hin um dir den ganzen papierkram ab zu holen......der antrag auf arbeitslosengeld ist nur 3 monate gültig, d. h. wenn du dich drei monate vorher arbeitssuchend meldest, können dir die jungs den antrag noch nicht mitgeben da dieser zum zeitpunkt der arbeitslosigkeit ungültig wird.........ha da kennt sich einer aus.........
Fazit: nimmt die frist nicht all zu eng, geht lieber 2 monate und 30 tage vor der arbeitslosigkeit hin, dann spart ihr euch ein besuch..... |
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Verfasst am: 29.11.2005 18:01 |
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Also es ist so, dass du dich am ersten Tag deiner tatsächlichen Arbeitslosigkeit beim zuständigen Arbeitsamt melden musst und dann wird dort alles geregelt!
Die 3 Monate vorher muss sich nur ein regulärer Arbeitnehmer arbeitslos melden, denn das entspricht in der Regel auch der Kündigungsfrist.
Gruß aus Hannover |
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Verfasst am: 29.11.2005 18:01 |
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also ich habe von einem mitazubi gehört, der von eine azubine vom arbeitsamt weiss, das man sich nicht unbedingt als azubi drei monate vorher bei der arge arbeitslos melden muss, weil man ja oft erst ziemlich kurzfristig erfährt, ob man übernommen wird oder nicht. trotzdem würde ich es an deiner stelle so früh wie möglich machen, denn ruft man beim arbeitsamt deswegen an, sagt einem jeder was anderes. da weiss die rechte hand nicht was die linke macht. |
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Verfasst am: 30.11.2005 08:42 |
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für Azubis gilt diese 3 Monatsfrist nicht.
Je früher du dich arbeitssuchend meldest desto besser, musst als Azubi aber keine Frist einhalten. |
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Verfasst am: 30.11.2005 09:09 |
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@ fouly
i hab bis jetzt noch keinen antrag bekommen, unter der
Arbeitssuchend zeit, wegen dem Arbeitslosengeld.
Den muss ich erst ausfüllen, wenn ich auch wirklich arbeitlos bin....
ALSO nix mit innerhalb der drei Monate den Austrag ausfüllen..
:P
Soviel Ahnung hast du wohl doch net ;)) |
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Verfasst am: 30.11.2005 09:13 |
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Ist von Bundesland zu Bundesland denk ich eh anders. Wird überall anders gemacht.... |
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Verfasst am: 30.11.2005 09:52 |
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Hi,
ich musste mich, nachdem ich erfahren habe das ich nicht übernommen wurde, sofrot arbeitsuchend melden und dan 4-8 wochen vor der tatsächlichen Abreislosigkeit arbeitslos melden.
Mitbringen solltest du deinen Perso und deine Sozialversicherungsnummer. |
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