Hallo !
Hier mein Schreiben an die IHK und darunter die dazugehörige Antwort:
Sehr geehrter Herr "XXX" (per email)
können Sie mir mitteilen, wo und wie man Einspruch gegen die letztens geschriebene
IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann /-frau einlegen kann?
Es herrscht bundesweit ein(e) große(r) "Tumult / Aufregung" über diese Prüfung. M.E. entspricht diese
Prüfung auch nicht dem Niveau eines Auszubildenden, der nach 2,5-jähriger Ausbildung,
solch eine Leistung ablegen muss. In Betracht ziehen muss man auch die dafür angegbene Zeit,
in der man die Fragen zu beantworten hat. Allein Rechnungswesen war bezugnehmend auf die
vorgebene Zeit zu schaffen - allerdings sehr schwer! Viele haben es nicht geschafft, weil Sie dem großen
Zeitdruck nicht entgegenwirken konnten.
Laut einer Umfrage bei "bankazubi.de" hatten viele Prüflinge heftige Probleme damit, zur
letzten Aufgabe zu gelangen.
Vielleicht können Sie mir einen Tipp geben, an wen ich mich diesbezüglich wenden muss,
bzw. wer diesen Einspruch einlegen sollte.
Im Vorraus schon einmal vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort:
Herr xxx: "von den von Ihnen beschriebenen Tumulten ist mir bisher nichts bekannt. Weder Berufsschullehrer noch Ausbilder haben sich über den zu schweren Aufgabensatz beklagt. Der Aufgabensatz ist von einem Aufgabenerstellungsausschuss ordnungsgemäss beschlossen worden, dem auch Lehrervertreter angehören. Nach Abschluss der gesamten Prüfung können Sie innnerhalb eines Monats Widerspriuch gegen das Prüfungsergebnis einlegen.
Ich stehe bei Nachfragen und auch zu einem persönlichen Gespräch, auch in dem Ausbildungsbetrieb, gerne zur Verfügung.
Hammer oder?_________________________________________________
Man muss den Leuten den Rücken zudrehen,
um das Orchester du dirigieren. |