Urlaubsanapruch |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:15 |
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Hallo,
ich habe am 16.1. meine mündliche Abschlussprüfung und lautet Ausbildungsvertrag stehen mir im Januar 2 Tage Urlaub zu. Jetzt wurde mir jedoch von meiner Aubildungsabteilung mitgeteilt, dass ich keinen Urlaub nächstes Jahr habe.
Ist das richtig? |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:17 |
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ist das richtig
oder nichtig?
ist das wirklich wichtig----
verdammt bin ich funky drauf, ich würd sagen er steht dir zu aber vorm 16. ka_______________________
so isses und so bleibts
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<^>_<(O.o)>_<^> |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:19 |
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ein tag vor prüfung müsste dir zustehen,... |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:39 |
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Soviel ich weiß, steht er dir wirklich nicht zu. Urlaubstage stehen grundsätzlich nur für die ganzen Monate zu. Dein Ausbildungsvertrag lautet vermutlich bis zum 30.01.2005 und daher auch die zwei Urlaubstage. Wenn der Vertrag aber durch Bestehen der Prüfung bereits zum 16.01.05 endet, dann steht dir für den Januar kein Urlaub mehr zu - war bei mir genauso.
Der Tag vor der Prüfung gilt nur für die schriftliche Abschlussprüfung. Manche Banken geben kulanterweise vor der mündlichen Prüfung auch einen Tag frei - ist aber nicht gesetzlich geregelt.
Gruß, Christiane |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:41 |
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ach so,.. bei uns eben einber vor schriftlich + einer vor mündl,... |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:48 |
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Dein Vertrag wurde aber doch mal bis 31.01. veranlagt, da zu der Zeit die Prüfungstermine nicht bekannt waren.
Für die Prüfung ist es ja auch kein regulärer Urlaub sondern Sonderurlaub auf Grund der Prüfungsvorbereitung.
Wenn du es genau wissen willst schau am besten ins Urlaubsgesetz:-)
LG |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:52 |
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unserer ist bis 31.01 glaub,... |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:57 |
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wenn di bank mir ans bein pissen will wegen meinen 2 tagen.......lass ich mich halt ne woche krank schreiben |
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Verfasst am: 14.12.2005 11:59 |
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@apkenner
tolle einstellung ; )
,..... |
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Verfasst am: 14.12.2005 12:28 |
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das ist der einzige weg...
und was ist mit tee? |
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Verfasst am: 14.12.2005 12:30 |
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urlaub wat issn dat??? _^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^
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Verfasst am: 14.12.2005 12:34 |
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keine ahnung... aber wenns gut ist will ich es auch haben... ich schwöre. =) |
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Verfasst am: 14.12.2005 12:35 |
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alda isch schwör bei kodak..... _^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^
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Verfasst am: 14.12.2005 12:36 |
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joa des mein i doch |
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Verfasst am: 14.12.2005 12:37 |
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L A N G E W E I L E
was iss´n Urlaub..._^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^_^^
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Verfasst am: 14.12.2005 12:43 |
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Ich habe auch nach dem 15.
Mir wurde von der Perso gesagt, dass ich dann 3 Tage anspruch habe.
kp warum aber ich finds fein.
Möp---Egal was die Drogen mit dir machen, ich kann das mit meiner Zunge auch--- |
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Verfasst am: 14.12.2005 12:54 |
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Da es bei mir schon ein Jahr her ist weiß ich es nicht so genau, aber meine Kollegen meinten:
bis zum 15 des Monats hätte man keinen aber ab dem 16. Tag hat man für den Monat anspruch.
da aufgerundet wird sind dies 3Tage
LG |
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Verfasst am: 14.12.2005 13:02 |
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erstmal muss die schriftliche bestanden sein........ |
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Verfasst am: 14.12.2005 13:03 |
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Der Tag vor der schriftlichen Prüfung steht lt. Jugendarbeitschutzgesetz nur Jugendlichen (also bis 18 Jahre zu) Alle die über 18 sind haben nur Anspruch auf den Tag der schriftlichen Prüfung. Alles weitere ist Kulanz der Bank!
Theoretisch müsstest du dir also für den Tag der mündl. Prüfung Urlaub nehmen! |
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Verfasst am: 14.12.2005 13:04 |
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ahso... danke für dein erlauchtes wort |
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