Basiskonten: Vorerst Entwarnung für Kreditinstitute in Deutschland
Vor einem Monat erging die Aufforderung von EU-Kommissar Michel Barnier an die Mitgliedsstaaten, die Zahl der Bürger ohne Zugang zu Basisleistungen innerhalb eines Jahres deutlich zu verringern. Das Bundesfinanzministerium arbeitet im Rahmen der Berichtspflicht der Bundesregierung an einer Aktualisierung des zuletzt 2008 lancierten Berichts "Girokonto für jedermann". Ergeben sich in diesem Zusammenhang Änderungen an der Zahlenbasis, könnte das kurzfristig regulatorischen Handlungsbedarf erzeugen.
Am 18. Juli 2011 erging in einer Pressekonferenz die Empfehlung an die europäischen Mitgliedsstaaten, ihren Bürgern Basiskonten zu angemessenen Kosten zur Verfügung zu stellen - und zwar unabhängig von Wohnsitz oder Finanzlage. In Deutschland besteht seit 15 Jahren eine rechtlich unverbindliche Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft, ehemals Zentraler Kreditausschuss (ZKA), zum "Girokonto für jedermann".
Die Bundesregierung ist verpflichtet, über die Entwicklung der Inanspruchnahme des "Girokonto für jedermann" regelmäßig Bericht zu erstatten. Im letzten Bericht Ende Dezember 2008 wurde deutliche Kritik an der derzeitigen freiwilligen Regelung laut, insbesondere an der als ungeeignet bezeichneten Zahlenbasis, die die Deutsche Kreditwirtschaft zur Verfügung stelle. Die Anzahl der Guthabenkonten sei eine nicht belastbare und daher nicht geeignete Maßeinheit für die Messung von Trends zur Umsetzung der ZKA-Empfehlung, heißt es im 2008er Bericht.
Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Bericht-Update
"Vor dem Hintergrund der Berichtspflicht hat das BMF eine entsprechende Abfrage zum "Girokonto für jedermann" und zur Einrichtung des so genannten Pfändungsschutzkontos an die Deutsche Kreditwirtschaft eingeleitet", nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber BANKMAGAZIN zum Stand der Aktualisierung des Berichts Stellung. Die Abfrage sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Daher sei aktuell eine Bewertung nicht möglich, da "das hierzu erforderliche belastbare empirische Material der Kreditwirtschaft und der Verbraucherverbände noch nicht vorliegt". Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung sei – nicht zuletzt aufgrund des geschilderten Sachstands – derzeit nicht geplant.
Der Ruf nach besseren Statistiken und öffentlichkeitswirksame Kampagnen zu Basiskonten und deren Kostenstrukturen ist ebenfalls ein Teil der Initiative des EU-Kommissars Barnier. Die EU-Mitgliedsstaaten haben ein Jahr Zeit, damit umzugehen. So bleibt abzuwarten, ob nur die Feststellung einer neuen Zahlenbasis oder eine weitergehende regulatorische Initiative erfolgen wird.
Quelle: Bankmagazin.de
Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 30.08.2011
Quelle: Bankazubis.de
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