Ansturm auf das P-Konto zum Jahreswechsel vermeiden
BANKMAGAZIN sprach mit Matthias Nietz, Bereichsleiter Pfändung bei der tolina GmbH, über die Einführung von P-Konten und Handlungsempfehlungen für Banken.
BANKMAGAZIN: Bis 30. November 2011 haben Kreditinstitute Zeit, ihre Kunden darüber zu informieren, dass diese ab 2012 nur noch über ihr pfändungsfreies Guthaben verfügen können, wenn sie ein P-Konto besitzen. Ihr Haus empfiehlt eine frühzeitige und umfassende Aufklärung zumindest der Kontoinhaber mit laufenden Pfändungen. Welche Kunden sollten daneben im Idealfall noch über die Neuregelung informiert werden?
Nietz: Werden nur die Kunden informiert, für die zum gewählten Benachrichtigungszeitpunkt im Jahr 2011 laufende Pfändungen eingegangen sind, so könnten andere Schuldner, deren Pfändung erst danach eingehen, nicht rechtzeitig informiert werden. Es ist daher empfehlenswert, diesen Kunden bei Eingang der Pfändung eine Information über die geänderte Rechtslage ab 1. Januar 2012 zu senden. Viele Kreditinstitute informieren bei Eingang der Pfändung die Schuldner aus Kostengründen nicht mehr automatisch per Anschreiben, da dies nicht zwingend erforderlich ist. Wir empfehlen jedoch, ein Anschreiben mit Hinweis auf die geänderte Rechtslage bei Eingang der Pfändung übergangsweise zu senden. Dies gilt zumindest für alle Schuldner, die über eine gesammelte Kundeninformation nicht informiert wurden.
BANKMAGAZIN: In einer Umfrage Ihres Hauses bezeichneten Banken den Kontoauszug und den Brief als die von ihnen präferierten Informationswege. Welchen Informationsträger halten Sie für optimal? Und wann sollte ein Finanzinstitut das persönliche Gespräch mit Ihrem Kunden suchen?
Nietz: Um den gesetzlichen Pflichten zu genügen, reicht die Information über den Kontoauszug. Dabei muss aber berücksichtigt werden, zu welchen Zeitpunkten der Kontoauszug dem Schuldner auf dem Postweg spätestens zugestellt wird, falls dieser ihn nicht am Kontoauszugsdrucker abholt. Laut Gesetz muss die Information bis zum 30. November 2011 zugestellt sein. Andere Informationswege, zum Beispiel Anschreiben, können zusätzlich erwogen werden, wenn Kreditinstitute aus Eigeninteresse den zu erwartenden Ärger in den Geschäftsstellen wegen nicht fristgemäßer Umstellung auf P-Konten aus dem Wege gehen wollen. Sinnvoll ist dies auch, um beim Jahreswechsel Lastspitzen wegen massenhafter P-Konto-Umstellungen in Markt und Marktservice zu vermeiden.
In vielen Fällen wirken sich Pfändungsbeschlüsse auch auf Gemeinschaftskonten aus. Einige Rechtsexperten vertreten die Meinung, dass bei Umwandlung dieser Gemeinschaftskonten in P-Konten und damit Einzelkonten hier kein rückwirkenden Schutz der bestehenden Guthaben besteht - anders als bei Einzelkonten, die direkt in ein P-Konto umgewandelt werden. Institute, die dieser Rechtsauffassung folgen, könnten, um Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen, aktiv auf die betroffenen Schuldner zugehen.
BANKMAGAZIN: Ein Drittel der befragten Banken übten Kritik am Wissensstand der eigenen Sachbearbeiter. Woran mangelt es dabei konkret und wie könnten die Kreditinstitute dem abhelfen?
Nietz: Anders als vom Gesetzgeber beabsichtigt hat die Reform des Pfändungsrechtes für die Kreditinstitute nicht zu einer Vereinfachung der Pfändungsbearbeitung geführt. Im Gegenteil - sie ist deutlich komplexer und anspruchsvoller geworden. Als Beispiel sei der Monatsübertrag und die Disposition von debitorischen P-Konten genannt, die ohne Softwareunterstützung schlichtweg unmöglich sind und selbst von vielen Softwareanbietern bis heute nicht korrekt abgebildet werden. Mehr denn je ist es notwendig, die Prozesse der Pfändungsbearbeitung in der Marktfolge zu zentralisieren, dort Kompetenz zu bündeln und eine effiziente Schnittstelle zwischen Markt und Marktfolge zu etablieren. Auch eine Auslagerung an einen Marktservice-Dienstleister kann sinnvoll sein.
Um Wissenslücken bei den Sachbearbeitern zu schließen sind Schulungen zu empfehlen, die sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch den praktischen Umgang mit der eingesetzten Software berücksichtigen. Die tolina GmbH bietet als Marktführer für effiziente Pfändungsbearbeitung sowohl allgemeine P-Konto-Seminare als auch gezielte Schulungen und Beratungsworkshops zur effizienten und rechtssicheren Pfändungsbearbeitung mit und ohne Einsatz der tolina-Software-Lösung an.
Quelle: Bankmagazin.de
Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 29.09.2011
Quelle: Bankazubis.de
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