Freie Wahl der PIN bei Volksbanken und Raiffeisenbanken
Ab 1. Februar 2012 können Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken die persönliche Geheimzahl (PIN) zu ihrer Bankkarte frei wählen und jederzeit am Geldautomaten ihrer Bank ändern. Dies gilt sowohl für die genossenschaftlichen girocards (VR-BankCard) als auch für genossenschaftliche Kreditkarten. Die rund 19.000 Geldautomaten der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind dann für die Möglichkeit der freien PIN-Wahl flächendeckend umgerüstet.
Auf Kartenseite erfolgt die Umstellung schrittweise: Kunden, deren girocard mindestens bis 2013 gültig ist - und das sind bereits über 70 Prozent der 30 Millionen Kunden -, können ab Februar 2012 sofort das neue Verfahren nutzen; ab Herbst 2012 gilt dies für alle VR-BankCard-Inhaber. Auch die genossenschaftlichen Kreditkarten werden schrittweise für die neue Funktion vorbereitet und gestatten dann, die PIN selbst zu wählen. Den neuen Service der freien PIN-Wahl bietet die genossenschaftliche FinanzGruppe als erste Bankensäule in Deutschland geschlossen ihren Kunden an.
Der Umgang mit der zur Bankkarte gehörenden geheimen PIN ist damit jetzt noch komfortabler. Jeder Kartenbesitzer kann sich seine individuelle "Eselsbrücke" zur eigens gewählten Geheimzahl bauen. Die Kunden erhalten wie bisher für ihre neue Bankkarte eine PIN von der Bank. Diese können sie an den genossenschaftlichen Geldautomaten in Deutschland über die neue Funktion "PIN verwalten" beliebig und kostenlos ändern. Bei der Wahl der neuen PIN sollten Kunden natürlich einfache und naheliegende Nummern wie ihr Geburtsdatum vermeiden. Die neu eingestellte PIN gilt dann ab sofort anstatt der bisherigen Geheimzahl. Sollten Kunden ihre PIN einmal aus Versehen vergessen, können sie bei ihrer Bank einfach und schnell eine neue Geheimzahl zu ihrer vorhandenen Karte bestellen.
Für die neu gewählte PIN gelten dieselben Sorgfaltsregeln wie für jede PIN. Die eigene PIN sollte immer geheim gehalten und nie aufgeschrieben werden. Bei der PIN-Eingabe sollte die Tastatur immer mit der freien Hand oder einem Gegenstand verdeckt werden. Sollte doch ein Unbefugter von der PIN Kenntnis erlangen, gilt es, die Karte sofort bei der ausgebenden Bank oder beim zentralen Sperrdienst, Telefon 116116, sperren zu lassen. Mit diesen Maßnahmen sind girocard und Kreditkarte sicher und vor eventuellen Schäden geschützt.
Quelle: Bankfachklasse.de
Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 30.01.2012
Quelle: Bankazubis.de
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