EU-Kommission beginnt Konsultation zu Kontogebühren
Die Konsultation vom 20.3.–14.6.2012 soll klären, ob es Handlungsbedarf in Sachen Transparenz der Kontogebühren, freier Wechsel von Kontoanbietern und freiem Zugang zu Basiskonten gibt. Damit scheint klar, dass der Vorschlag, den die Branche über den Europäischen Interessensverband European Banking Industry Committee (EBIC) zur Selbstregulierung im vergangenen September eingereicht hatte, der EU-Kommission nicht ausreicht.
Selbstverpflichtung nicht ausreichend
„Ich will nicht von bösem Willen sprechen, aber von Mangel an gutem Willen“, so Michel Barnier in der Pressekonferenz. Er sei enttäuscht, dass die Banken ihre Versprechen nicht eingehalten hätten: «Die Selbstverpflichtungen der Branche funktionieren nicht.“ Bereits 2009 war die EU-Kommission in einem Bericht zu folgendem Schluss gekommen: „Die Gebührenstrukturen von Girokonten sind oft undurchsichtig. Nahezu jeder dritte Verbraucher ist nicht in der Lage, Girokontoangebote zu vergleichen.“ Sie rechnete sie in einer Studie vor, dass die Kontoführungsgebühren in Deutschland mit 89 Euro fast doppelt so viel kosten wie in den Niederlanden. „In Ländern mit undurchsichtigen Preisstrukturen zahlen die Verbraucher meist mehr für ihre Bankkonten“, rügte die EU-Kommission – und seitdem ist die Forderung nach mehr Preistransparenz und niedrigeren Kontoführungsgebühren in Brüssel auf dem Tisch.
Kontowechsel, Basiskonto und Kontogebührentransparenz in Deutschland bereits vorbildlich geregelt
Die Kritik an den Vorschlägen zur Selbstregulierung will der deutsche Spitzenverband der Banken für alle drei geplanten Bereiche Preistransparenz, Kontowechsel und Basiskonto jedoch so nicht gelten lassen. „Selbst Untersuchungen der EU-Kommission belegen, dass bei deutschen Banken und Sparkassen ein hoher Grad an Preistransparenz herrscht und leicht verständliche Preismodelle vorliegen“, so Steffen Steudel, Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft. „Wir sehen also nicht die deutschen Institute als primäre Adresse für die Maßnahmen der EU-Kommission.“ Seit dem 1. November 2011 hat die Deutsche Kreditwirtschaft auf Basis der Verhandlungen von EBIC und der EU-Kommission Empfehlungen zum Girokontowechsel verabschiedet. „Allerdings ist es in Deutschland schon längst gängige Praxis, dass Banken und Sparkassen Neukunden bei Kontoeröffnung einen Kontoeinzugs- bzw. Kontoübertragungsauftrag anbieten.“
Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht daher keinen Handlungsbedarf. In Ihrer Haltung bestätigt sieht sie sich ebenfalls durch die Ergebnisse des Euro-Barometers, einer durch die EU-Kommission in Auftrag gegebene Untersuchung. „Nur 4 Prozenz der Kontowechsler berichten von Schwierigkeiten“, so Steudel. Im letzten Jahr hatte die Bundesregierung geprüft, ob es einen Kontrahierungszwang für Banken geben sollte. „Wir stellen uns mit derzeit 99 Prozent Kontozugangsquote jedoch faktisch besser als Länder wie Schweden und Frankreich, wo es eine solche gesetzliche Verpflichtung gibt.“, so Steudel. Auch durch das Ombudsmann-Verfahren sehe die Deutsche Kreditwirtschaft die Kundeninteressen ausreichend gewahrt.
Maßnahmen der EU-Kommission sinnvoll
Der deutsche Verbraucherschutz sieht dies jedoch anders: „Wir sehen alle drei geplanten Vorgaben als sinnvoll für die Kontrolle an“, so Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der VZBV werde sich an der Konsultation auch beteiligen, um die Interessen deutscher Verbraucher zu vertreten. Gerade bei der Preistransparenz seien Bankinstitute keine Vorbilder. Das belege auch die Studie der Verbraucherzentrale Hessen. Dieser hatte ergeben, dass 52 Prozent der untersuchten Banken auf Ihren Homepages keinen Preisaushang veröffentlichten. Sei ein Preisaushang vorhanden, sei dieser für den Verbraucher häufig nur schwer auffindbar, entsprechende Hinweise oft kleingedruckt auf der Startseite oder in den Rubriken "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) oder "Impressum" versteckt, so die hessischen Verbraucherschützer.
Auch den Kontowechsel hält Frank-Christian Pauli für schwieriger, als von den Bankinstituten dargestellt. „Für die Kunden ist es schwierig, einen Kontowechsel zu vollziehen, es gibt immer noch einen relevanten Aufwand, etwa Lastschriften umzustellen.“ Das Thema Basiskonto schließlich ist aus Sicht des VZBV ebenfalls noch nicht befriedigend gelöst. Dabei bezweifelt der Verbraucherschützer die Datenbasis der Deutschen Kreditwirtschaft und schließt sich damit der Kritik des Bundesjustizministeriums in seinem letzten Bericht an den Bundestag an. „Betrachten wir die Anzahl der Auszahlungen durch Ämter, die mangels Kontoverbindung durch Barzahlung oder Schecks getätigt werden müssen, so ergibt sich ein ungelöstes Problem für diese Verbraucher“, so Pauli. Leider habe auch das P-Konto das Problem bisher nicht gelöst.
Fazit: Der Aufruf zur Konsultation stellt nur eine Zwischenrunde im Gerangel um neue Vorgaben für Bankkonten dar. Bankenverband und Verbraucherschützer bewerten die Lage in Deutschland derzeit unterschiedlich und werden ihre Sichtweisen in die Konsultation einbringen. Wie stark die deutschen Befindlichkeiten in der europäischen Diskussion überhaupt von Belang sind, wird sich aber noch zeigen.
Quelle: Bankmagazin.de
Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 23.03.2012
Quelle: Bankazubis.de
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