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Mangelhafte Lieferung

Fall 1:

Bernd hat sich eine lange gewünschte Schallplatte gekauft. Beim Abspielen bemerkt er einen großen Kratzer.

Welcher Mangel liegt vor ? Welcher Anspruch kann geltend gemacht werden ?

Fall 2:

Inge hat sich ein neues Sweatshirt gekauft. Nach der ersten Woche stellt sie fest, dass sich eine Seitennaht gelöst hat. Sie möchte das Sweatshirt gern behalten.

Welcher Mangel liegt vor ? Welcher Anspruch kann geltend gemacht werden ?

Fall 3:

Rudi bestellt sich für seine Wohnung einen Teppichboden. Beim Verlegen bemerkt er, dass er 10 cm zu kurz zugeschnitten wurde. Inzwischen gefällt ihm der Teppichboden überhaupt nicht mehr.

Welcher Mangel liegt vor ? Welcher Anspruch kann geltend gemacht werden ?

Fall 4:

Rosi kauft sich eine Glasschüssel, die nach Zusicherung des Verkäufers garantiert hitzefest sein soll. Doch schon beim ersten Einsatz platzt die Schüssel im Backofen.

Welcher Mangel liegt vor ? Welcher Anspruch kann geltend gemacht werden ?

Fall 5:

Gerd kauft sich einen Gebrauchtwagen. Der Verkäufer garantiert ihm wahrheitswidrig, dass der Wagen unfallfrei sei. Diese Lüge stellt sich heraus, als Gerd mit dem Wagen einen Verkehrsunfall verursacht.

Welcher Mangel liegt vor ? Welcher Anspruch kann geltend gemacht werden ?

Lösungen:

Fall 1:

  • Art des Mangels:
    Mangel in der Qualität
  • Anspruch:
    Ersatzlieferung

Fall 2:

  • Art des Mangels:
    Mangel in der Qualität
  • Anspruch:
    Minderung des Kaufpreis

Fall 3:

  • Art des Mangels:
    Mangel in der Menge (offener Mangel)
  • Anspruch:
    Wandlung oder Ersatzlieferung

Fall 4:

  • Art des Mangels:
    Mangel in den zugesicherten Eigenschaften
  • Anspruch:
    Wandlung, gegebenenfalls Schadensersatz

Fall 5:

  • Art des Mangels:
    arglistige Täuschung (versteckter Mangel)
  • Anspruch:
    Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung

Was sagt das BGB dazu ?

§ 459 (Die Sachmängelhaftung):

"(1) Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, dass sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht."

Als Fehler (Mangel) unterscheidet man z.B. folgende Arten:

  • Mangel in der Qualität:
    Es wurde eine andere als die bestellte Qualität geliefert (z.B. defekter Computer)
  • Mangel in der Menge:
    Es wurde zu wenig geliefert, und die Nachlieferung hat keinen Sinn (z.B. zu kurze Bretter, zu kleine Glasscheiben)

"(2) Der Verkäufer haftet auch dafür, dass die Sache ...... die zugesicherten Eigenschaften hat."

Wenn sich z.B. ein Stoff, der garantiert farbecht sein soll, beim Waschen verfärbt, liegt ein Mangel wegen eines Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft vor.

§ 460 (Haftung ...)

"... so haftet der Verkäufer, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat."

Der Verkäufer verkauft z.B. einen angeblich neuen Wagen, obwohl er weiß, dass es sich dabei um einen Unfallwagen handelt.

§ 462 (Wandlung und Minderung)

"Wegen eines Mangels, den der Verkäufer nach den Vorschriften der §§ 459 und 460 zu vertreten hat, kann der Käufer Rückgängigmachen des Kaufes (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen."

§ 463 (Schadenersatz wegen Nichterfüllung)

"Fehlt der verkauften Sache zu Zeit des Kaufes eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer statt der Wandlung oder der Minderung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen hat."

§ 480 (Nachlieferungsanspruch bei Gattungskauf)

"(1) Der Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache kann statt der Wandlung oder Minderung verlangen, dass ihm an Stelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird."

Aufgaben:

Der pensionierte Studienrat Dr. Rosenkohl hat nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Schuldienst eine Großhandlung für Baubedarf übernommen. Die erforderlichen Fachkenntnisse hat er durch eine frühere Maurerlehre sowie durch langjährige Unternehmenserfahrung in Bauhandwerkerklassen erworben.

Eines Tages bietet ein Vertreter des Fabrikanten F. dem Großhändler Dr. Rosenkohl neuartige Badezimmerfliesen an, die mit einer phosphoreszierenden Glasur überzogen sind und die deshalb bei Dunkelheit leuchten. Dr. Rosenkohl bestellt von diesen neuartigen Fliesen 5.000 Stück und läßt sie nach der Lieferung ins Lager bringen.

Nach etwa 4 Monaten erkundigt sich ein Bauherr nach Phosphorfließen und Dr. Rosenkohl holt eine Kiste mit den neuartigen Fließen vom Lager, um dem Kunden ein Muster vorzulegen. Dabei bemerkt er, dass aus Versehen Fliesen mit normaler Glasur geliefert wurden. Daraufhin reklamiert Dr. Rosenkohl die Fliesen beim Hersteller F und verlangt Wandlung des Kaufes. Der Hersteller besteht auf Zahlung des Kaufpreises.

1. Welche Pflichten hat der Kaufmann gem. § 377 HGB bei der Annahme der Ware ?

2. Was muss bzw. kann der Käufer tun, wenn der Mangel erst nach a) 4 Monaten, b) 8 Monaten auftritt ?

3. Der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen. Wann muss der Käufer untersuchen und rügen ?

4. Welche Fristen gelten für die Untersuchungspflicht und Rügepflicht, wenn der Käufer Nichtkaufmann ist ?

5. Darf Dr. Rosenkohl die Fliesen ohne weiteres an den Lieferer zurücksenden ?

Lösungen:

1. Der Kaufmann hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, muss der Kaufmann diesen unverzüglich anzeigen.

2. a) Er kann Wandlung oder Minderung fordern, gegebenenfalls auch Schadenersatz. Die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate nach Erhalt der Ware.

2.b) Er hat keinen Anspruch auf Ersatz, da die Verjährung eingetreten ist.

3) Es muss die Ware möglichst unverzüglich untersuchen und bekannte Fehler unverzüglich rügen. Bei arglistiger Täuschung besteht eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

4) Nichtkaufleute sind nicht zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet, allerdings müssen sie entdeckte Mängel innerhalb von 6 Monaten Rügen. Bei arglistiger Täuschung besteht die in Aufgabe 3 genannte Verjährungsfrist von 30 Jahren.

5) Nein, er muss die Ware sorgfältig aufbewahren und auf deren Abtransport durch den Verkäufer oder einen von ihm beauftragten Spediteur warten.

Noch mehr Aufgaben ...

1. Sie haben auf dem Wochenmarkt 10 Eier der Güteklasse A1 gekauft. Welche Mängel könnten bezüglich Güte, Menge oder Art von Ihnen zu Hause festgestellt werden ?

2. Ein Buchhändler bestellt bei einem Verlag 20 Schulatlanten. Geliefert werden jedoch nur 5 Exemplare. Infolge großer Arbeitsbelastung fällt dem Buchhändler die Minderlieferung nicht sofort auf. Erst als er nach drei Wochen eine Rechnung über 20 Atlanten erhält, bemerkt er die mangelhafte Lieferung. Kann er die restlichen 15 Atlanten nachfordern und muss er den Rechnungspreis bezahlen ?

3. Ein Heimwerker kauft bei einer Holzhandlung Bretter zum Verkleiden einer 15 m² großen Decke. Er bezahlt den Kaufpreis sofort, kann die Arbeiten aber erst nach seinem Urlaub durchführen. Hierbei stellt er fest, dass einige Bretter fehlerhaft sind. Welchen Anspruch kann er an den Lieferanten geltend machen ?

4. Eine Bauunternehmung erhält vom Baustoffhandel 10 Tonnen Kies, obgleich Rheinsand bestellt worden war. Als dieser Fehler nach einem Monat bei der Baustoffhandlung gerügt wird, ist diese der Meinung, für den Mangel nicht mehr aufkommen zu müssen. Beurteilen Sie den Fall.

5. Als Ulrich Fischer mit seinem vor drei Jahren neu gekauften Auto zur TÜV-Untersuchung muss, wird festgestellt, dass der Wagen einen schwerwiegenden Materialfehler hat. Kann er nach dieser Zeit noch Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller geltend machen ?

6. Hans Brenner kauft auf einer Fachausstellung ein Boot, wobei der Verkäufer versichert, dass dieses mit einem Außenbordmotor ausgestattet werden könnte. Als der Eigentümer 10 Monate später in einer Werkstatt einen solchen Motor anbringen lassen will, wird ihm mitgeteilt, dass die technische Gestaltung des Bootes den Einbau eines Motors nicht zulasse. Kann Brenner den Kauf noch rückgängig machen ?

7. Eine Unternehmung im Ruhrgebiet kauft in Süddeutschland hochempfindliche Teile zum Einbau in einen Computer. Nach der Lieferung wird festgestellt, dass die Ware nicht den gewünschten Abmessungen entspricht. Umgehend erfolgt eine Mängelrüge. Wozu ist der Käufer bis zur Regelung des Falles verpflichtet ?

8. Können Sie sich Gründe vorstellen, dass der Verkäufer trotz des überschreitens der Rügefrist Gewährleistungsansprüche seines Kunden erfüllt ?

Lösungen:

1. Zerbrochene Eier / faule Eier / Eier fehlen / Gattungsfehler

2. Nein, da er als Kaufmann zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet ist. Allerdings kann er versuchen die restlichen Atlanten auf dem Kulanzwege nachzufordern.

3. Da es dem Handwerker innerhalb der Verjährungsfrist auffällt, kann er seinen Anspruch auf Ersatzlieferung oder Wandlung geltend machen.

4. Es handelt sich um einen Gattungsmangel. Der Einspruch erfolgt zu spät, da es sich um einen Kaufmann handelt. Die Baustoffhandlung braucht für den Mangel nicht mehr aufzukommen.

5. Nein, da die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Bei dem Materialfehler handelt es sich um einen verdeckten Qualitätsmangel.

6. Ja, da es sich in diesem Fall um arglistige Täuschung handelt. Brenner kann Schadenersatzansprüche geltend machen.

7. Er ist zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung verpflichtet.

8. Kulanzgründe, Rufschutz, Kundendienst

Übersicht:

Voraussetzungen: Arten: Pflichten des Käufers: Rechte des Käufers:
Fehler, d.h. Wert oder die Tauglichkeit der Ware ist aufgehoben oder gemindert. - Qualitätsmängel
- Quantitätsmängel
- Gattungsmängel

unverzgl. Eingangsprüfung
- Wandlung
zugesicherte Eigenschaften fehlen - offene Mängel
- versteckte Mängel
- arglistige Mängel
unverzgl. Mängelrüge nach Entdeckung
(Rüge innerhalb von 6 Monaten bei versteckten Mängeln; und innerhalb von 30 Jahren bei arglistiger Täuschung)
- Minderung
Ein Verschulden des Verkäufers ist nicht erforderlich.   Nichtkaufleute müssen nicht unverzüglich prüfen und rügen. - Ersatzlieferung
    Aufbewahrung der gerügten Ware bis zu ihrer Abholung durch den Verkäufer - Schadenersatz


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
altes Schuldrecht, Sanssecours, 31.10.2003
Dat is alles viiieeel zu alt!!!
neues BGB, just_me, 24.09.2002
hallo patrick! hast du aktuelles material zu diesem thema? LG

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