Das Wort "Kredit" stammt von dem lateinischen Wort "credere" (glauben, vertrauen).
Der Kreditgeber vertraut in die Fähigkeit und Bereitschaft des
Kreditnehmers, Schulden ordnungsgemäß zurückzuzahlen.
Der Kreditgeber stellt dem KN für einen bestimmten Zeitraum einen
bestimmten Geldbetrag zur Verfügung. Im Gegenzug erhält der
Kreditgeber Zinsen (Entgelt zur Nutzung des fremden Kapitals).
Rechtlich gesehen ist ein Kredit ein Darlehen. Ein Darlehen ist die Überlassung von
Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der Verpflichtung zur späteren
Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge.
Bedeutung des Kredits
- für den Privatkunden:
Kaufkrafterhöhung
- für das Unternehmen:
Investitionskraft, Steigerung der Produktivität
- für das Kreditinstitut:
wesentlicher Ertragsfaktor neben Passivgeschäft
- für die Volkswirtschaft:
Ankurbelung der Wirtschaft, Inflation
Kreditarten
Kreditnehmer: |
Kreditgeber: |
Laufzeit: |
Verwendung: |
Bereitstellung: |
Sicherheiten: |
priv. Haushalte |
Kreditinstitute |
kurzfristig |
Konsumentenkredit |
Geldleihe |
ungesicherte (Blanko) |
priv. Unternehmen |
Bausparkasse |
mittelfristig (bis 4 Jahre) |
Produktivkredit |
Kreditleihe |
gesicherte Kredite (persönlich oder dinglich gesichert) |
öffentl. Haushalte |
Kommunen |
langfristig (über 4 Jahre) |
- |
- |
- |
- |
Lieferanten |
unbefristet (Dispo) |
- |
- |
- |
- |
Arbeitgeber |
- |
- |
- |
- |
|
Abschluss des Kreditvertrags
Der Kreditvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag
und Annahme) zustande. Die Bitte des Kunden um Kreditgewährung
stellt rechtlich nur eine Anfrage dar, die zur Abgabe eines Angebots
durch das KI führen soll. Das KI prüft die Kreditwürdigkeit
und Kreditfähigkeit des Kunden und verhandelt mit ihm über
die Höhe, Laufzeit, Sicherheiten und Rückzahlungsmodalitäten.
Die Zusage des KI stellt die eigentliche Antragstellung dar. Mit der
Annahme dieser Kreditzusage durch den Kreditnehmer kommt der Kreditvertrag
zustande.
Inhalt des Kreditvertrags (gem. Verbraucherkreditgesetz)
Der Kreditvertrag bedarf der Schriftform. Die Vertragsurkunde wird an den Kreditnehmer
ausgehändigt.
Mindestinhalt des Kreditvertrags:
- Nettokreditbetrag (Auszahlungsbetrag)
- Gesamtbetrag aller Zahlungen, die der KN zu leisten hat
- Rückzahlungsbedingungen (Ratenhöhe etc.)
- Zinssatz (nominal)
- Alle Kosten, die der KN zu übernehmen hat
- Effektiver Jahreszins
- Versicherungskosten (Restkreditversicherung)
- Sicherheiten
Der Kreditvertrag ist nichtig, wenn eine der Mindestangaben fehlt oder der Vertrag nicht
schriftlich festgehalten wurde.
Bereitstellung des Kredits
Der Bankkredit kann als Barkredit oder Kreditleihe bereitgestellt werden. Beim Barkredit
stellt das KI dem Kreditnehmer das Geld als Kontokorrentkredit, Darlehen
oder Diskontkredit zur Verfügung. Bei der Kreditleihe stellt das
KI dem KN seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung (Avalkredit
oder Akzeptkredit).
Kreditüberwachung und Kreditrevision
Da die Kreditgewährung mit Risiken behaftet ist, ist eine Kreditüberwachung notwendig.
Sie umfasst
- die Prüfung der Kreditwürdigkeit in regelmässigen Abständen
- die Überwachung der Sicherheiten
- die Kontrolle der Einhaltung der Vertragsbedingungen
- die Überwachung der Umsatzentwicklung des Kontos
- die Beobachtung der Gesamtsituation des Kreditnehmers
- Zusätzlich wird die Kreditrevision durchgeführt. Sie umfasst u.a.
- die Prüfung einzelner Kredite bzw. die Prüfung des Kreditengagements
- die Risikoeinschätzung er Kreditnehmer durch Bildung von Risikoklassen
Beendigung des Kreditverhältnisses
Das Kreditverhältnis endet normalerweise mit der Rückzahlung der vertragsmässig
vereinbarten Kreditsumme. Allerdings gilt dies nicht für Dispositionskredite.
Unbefristete Kredite stehen stets zur Verfügung und müssen
nicht zu einem bestimmten Termin zurückgezahlt werden. Bei befristeten
Dispositionskrediten endet das Kreditverhältnis durch Zeitablauf.
Das Konto muss zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeglichen sein bzw.
einen Habensaldo aufweisen.
Kreditverhältnisse können aber auch durch Kündigung vorzeitig beendet werden.
Die Kündigungsfrist für Kredite, die unbefristet zur Verfügung
gestellt wurden, beträgt gem. § 489 BGB drei Monate.